Erbengemeinschaft auflösen: So verkaufen Sie eine geerbte Immobilie gemeinsam
Mär, 21 2026
Wenn mehrere Erben eine Immobilie gemeinsam erben, entsteht automatisch eine Erbengemeinschaft. Keiner der Erben kann allein entscheiden, was mit dem Haus, der Wohnung oder dem Grundstück passiert. Jeder Miterbe hat das gleiche Recht - und das bedeutet: Jeder muss zustimmen. Das klingt fair, ist in der Praxis aber oft ein schwerer Streitpunkt. Besonders wenn die Erben unterschiedliche Pläne haben, sich nicht gut verstehen oder emotional an das Erbe gebunden sind. Der einfachste und häufigste Weg, diese Situation zu lösen: die Immobilie gemeinsam verkaufen.
Warum ist die Einigung so schwer?
Viele Erben denken, dass sie mit ihrem Erbanteil einfach tun können, was sie wollen. Doch das stimmt nicht. Nach § 2032 BGB ist jede Immobilie, die von mehreren Personen geerbt wird, gemeinschaftliches Eigentum. Das bedeutet: Kein Verkauf, keine Renovierung, kein Mietvertrag - ohne Zustimmung aller. Ein einziger Erbe, der nein sagt, kann den Verkauf blockieren. Und das passiert öfter, als man denkt.Manchmal will ein Erbe das Haus behalten, weil er dort als Kind aufgewachsen ist. Ein anderer braucht das Geld dringend für eine neue Wohnung. Wieder andere leben im Ausland und haben keine Lust, sich um die Reparatur eines alten Daches zu kümmern. Emotionen, Geld, Zeit - all das kollidiert. Und ohne klare Regeln läuft das oft ins Leere.
Die fünf Schritte zum Verkauf
Ein gemeinsamer Verkauf ist möglich - aber nur, wenn alle Schritte korrekt ablaufen. Hier ist, was wirklich zählt:
- Einigung unter den Erben - Bevor Sie irgendetwas unternehmen, müssen alle Miterben sich auf einen gemeinsamen Weg einigen. Das bedeutet: Verkauf ja oder nein? Wer kümmert sich um die Unterhaltung? Wer spricht mit dem Makler? Diese Entscheidung muss schriftlich festgehalten werden. Mündliche Absprachen reichen nicht.
- Erbschein beantragen - Wenn es kein notarielles Testament oder Erbvertrag gibt, müssen alle Erben einen Erbschein beim Nachlassgericht beantragen (§ 35 GBO). Dieser Dokument beweist, wer wie viel geerbt hat. Ohne diesen Nachweis kann der Notar den Kaufvertrag nicht aufsetzen. Die Gebühren dafür sind nicht hoch, aber der Prozess dauert Wochen.
- Immobilie bewerten und vermarkten - Ein seriöser Makler hilft, den realistischen Marktwert zu ermitteln. Oft unterschätzen Erben den Wert ihrer Immobilie, weil sie sie emotional bewerten. Ein Gutachter sagt: „Das Haus ist 280.000 € wert.“ Aber wenn es renoviert werden muss, ist der tatsächliche Verkaufspreis vielleicht nur 240.000 €. Der Makler sollte von allen Erben beauftragt werden - nicht nur von einem.
- Notartermin vereinbaren - Der Kaufvertrag muss notariell beurkundet werden. Das ist Gesetz. Alle Erben müssen persönlich erscheinen - oder eine schriftliche Vollmacht vorlegen. Der Notar prüft, ob alle Rechte geklärt sind: Hypotheken, Nießbrauch, Grundschulden. Der Kaufpreis wird nicht an einen einzelnen Erben gezahlt, sondern auf ein gemeinsames Konto der Erbengemeinschaft. Das ist wichtig, um später Streit zu vermeiden.
- Zahlung und Grundbuchänderung - Nach der Unterschrift wird der Kaufpreis überwiesen. Der Notar kümmert sich dann um die Löschung des alten Eigentums und die Eintragung des neuen Käufers im Grundbuch. Erst danach ist der Verkauf rechtlich vollzogen.
Was passiert mit dem Geld?
Der Erlös aus dem Verkauf gehört nicht einem, sondern allen. Er wird nach den Erbquoten aufgeteilt. Hat ein Erbe 40 % des Nachlasses geerbt, bekommt er 40 % des Nettoerlöses. Vorher werden aber alle Kosten abgezogen: Maklerprovision, Notarkosten, eventuelle Steuern, offene Reparaturen, Hypotheken. Ein Beispiel: Der Hausverkauf bringt 300.000 € ein. Die Kosten betragen 25.000 €. Der Nettoerlös ist also 275.000 €. Ein Erbe mit 1/3 Anteil erhält 91.666 €. Der Rest wird entsprechend verteilt.
Was, wenn einer nicht mitmacht?
Wenn ein Erbe seine Zustimmung verweigert, bleibt nur ein Weg: die Teilungsversteigerung. Das ist die letzte Option, aber keine gute. Sie wird beim Amtsgericht beantragt (§§ 2042, 753 BGB). Das Haus wird zwangsversteigert - oft zu einem Preis unter dem Marktwert. Und es fallen hohe Gerichtskosten an. In Salzburg und Umgebung sind solche Versteigerungen selten, aber wenn sie stattfinden, liegt das Höchstgebot oft 15-20 % unter dem tatsächlichen Wert. Das ist Geld, das verloren geht.
Es gibt aber noch zwei andere Wege, wenn einer nicht einwilligt:
- Auszahlung eines Erben - Ein Miterbe übernimmt das Haus und zahlt die anderen mit Geld aus. Das ist oft die emotional sanfteste Lösung. Derjenige, der das Haus liebt, bleibt. Die anderen bekommen ihr Geld. Dafür braucht man aber eine Finanzierung - ein Kredit oder ein Vermögen.
- Verkauf des Erbanteils an einen Investor - Ein Erbe verkauft einfach seinen Anteil an einen Investor. Der Investor tritt dann in die Erbengemeinschaft ein. Jetzt hat man statt fünf Erben noch vier - und einen neuen, der vielleicht bereit ist, den Verkauf zu unterstützen. Diese Methode ist rechtlich erlaubt, aber sie macht die Situation oft komplizierter, weil der neue Investor kein Familienmitglied ist.
Steuerliche Fallstricke
Ein Verkauf ist nicht automatisch steuerfrei. Wenn das Haus weniger als zehn Jahre im Besitz der Erbengemeinschaft war - also wenn der Erblasser es vor weniger als zehn Jahren gekauft hat -, kann Kapitalertragsteuer fällig werden. Die Steuer berechnet sich auf den Gewinn: Verkaufspreis minus Anschaffungskosten des Erblassers minus Kosten. Wenn das Haus schon lange im Familienbesitz war, ist die Steuer oft null. Aber: Jeder Erbe muss seine eigene Steuererklärung abgeben. Ignorieren Sie das nicht. Ein Steuerberater hilft, unnötige Nachzahlungen zu vermeiden.
Was Sie unbedingt vermeiden sollten
- Keine mündlichen Absprachen - Alles muss schriftlich sein. Ein WhatsApp-Chat reicht nicht.
- Kein Verkauf ohne Notar - Ein privater Kaufvertrag ist ungültig. Der Notar ist nicht teuer - er schützt Sie vor späteren Klagen.
- Kein Einzelverkauf - Ein Erbe darf nicht einfach seinen Anteil verkaufen, ohne die anderen zu informieren. Jeder Miterbe hat ein Vorkaufsrecht von zwei Monaten (§ 2034 BGB). Das heißt: Wenn ein Erbe seinen Anteil an einen Dritten verkaufen will, muss er zuerst den anderen Erben das Angebot unterbreiten. Nur wenn alle ablehnen, darf er an Außenstehende verkaufen.
- Keine Selbstvermarktung ohne Einigung - Wer allein auf Immobilienportalen ein Haus anbietet, handelt rechtswidrig. Das kann zu Schadensersatzansprüchen führen.
Was tun, wenn die Erbengemeinschaft nicht mehr funktioniert?
Manchmal ist es besser, einen Anwalt einzuschalten - nicht als Streithammel, sondern als Vermittler. Ein Fachanwalt für Erbrecht kann eine Erbauseinandersetzung leiten, ohne dass es zu Gericht geht. In Salzburg gibt es spezialisierte Anwälte, die genau wissen, wie man solche Konflikte entschärft. Sie helfen, eine Lösung zu finden, die für alle tragbar ist - nicht nur die legalste, sondern auch die menschlichste.
Die Auflösung einer Erbengemeinschaft ist kein Fall für Selbstversuche. Es ist ein Prozess, der Recht, Emotion und Geld miteinander verbindet. Wer hier klare Strukturen schafft - mit Notar, mit Dokumenten, mit Kommunikation - hat die besten Chancen, den Verkauf erfolgreich zu machen. Und am Ende: keine Streitigkeiten, kein Stress, kein Nachzahlen. Nur ein sauberer Abschluss.
Kann man eine geerbte Immobilie ohne Zustimmung aller Erben verkaufen?
Nein. Nach § 2032 BGB ist die Zustimmung aller Miterben zwingend erforderlich. Selbst wenn ein Erbe nur 1 % des Erbes hat, kann er den Verkauf blockieren. Es gibt keine Mehrheitsregel. Einzig Ausnahmen: Eine Teilungsversteigerung oder der Verkauf des eigenen Erbanteils an einen Dritten - aber auch hier gelten strenge Regeln.
Was ist der Erbschein und warum braucht man ihn?
Der Erbschein ist ein offizielles Dokument, das vom Nachlassgericht ausgestellt wird und beweist, wer Erbe ist und in welcher Höhe. Wenn es kein Testament oder Erbvertrag gibt, ist er notwendig, um den Notar zu überzeugen. Ohne Erbschein kann kein Kaufvertrag beurkundet werden. Die Beantragung dauert 4-6 Wochen und kostet je nach Nachlasswert zwischen 100 und 1.000 €.
Muss man bei einem gemeinsamen Verkauf ein gemeinsames Konto eröffnen?
Es ist nicht gesetzlich vorgeschrieben, aber stark empfohlen. Der Kaufpreis wird auf ein Konto der Erbengemeinschaft überwiesen, nicht auf ein Einzelkonto. So wird sichergestellt, dass alle Erben Zugriff haben und später keine Streitigkeiten über Zahlungen entstehen. Viele Banken bieten spezielle Erbengemeinschaftskonten an, die nur mit Unterschrift aller Erben geöffnet werden können.
Kann man das Haus als Mieter behalten und trotzdem verkaufen?
Ja. Wenn das Haus vermietet ist, bleibt der Mietvertrag beim neuen Eigentümer bestehen. Der Mieter hat keinen Anspruch auf Kündigung. Die Erben können das Haus trotz bestehender Miete verkaufen. Der Käufer muss jedoch über den Mietvertrag informiert werden. Der Kaufpreis wird oft etwas niedriger angesetzt, weil der neue Eigentümer den Mieter übernehmen muss.
Wie lange dauert der Verkauf einer geerbten Immobilie?
In der Praxis dauert es zwischen 3 und 9 Monate. Der längste Teil ist oft die Einigung unter den Erben. Danach braucht man 4-6 Wochen für den Erbschein, 2-3 Monate für die Vermietung und Vermarktung, und 2-4 Wochen für den Notartermin und die Grundbuchänderung. Wenn alle Erben schnell einig sind, geht es schneller - aber das ist selten.