Aufzugsgesetz: Was Sie über Sicherheitsvorschriften, Prüfungen und Rechte in Wohngebäuden wissen müssen
Das Aufzugsgesetz, ein deutsches Gesetz, das die Sicherheit, den Bau und die Prüfung von Aufzügen in Gebäuden regelt. Auch bekannt als Elevator Safety Act, ist es kein bloßes Formalitätspapier – es schützt jeden, der eine Treppe nicht mehr nehmen kann. Ob Sie in einem alten Mehrfamilienhaus wohnen, ein barrierefreies Neubauobjekt kaufen oder als Vermieter verantwortlich sind: Das Aufzugsgesetz betrifft Sie direkt.
Ein Aufzug, ein mechanisches Transportmittel, das Personen oder Güter zwischen Etagen bewegt. Auch bekannt als Lift, ist in Deutschland seit 2002 in Wohngebäuden mit mehr als drei Stockwerken und einer Nutzfläche von über 1.000 Quadratmetern pflichtig, wenn die Etagenhöhe über 12 Meter liegt. Das bedeutet: In vielen Altbauten, die vor 1990 gebaut wurden, gab es lange keine Aufzüge – und das ist heute noch legal. Aber wenn Sie sanieren, umbauen oder die Barrierefreiheit verbessern, greift das Gesetz. Dann muss ein Aufzug nachgerüstet werden, wenn es technisch möglich und zumutbar ist. Wer das ignoriert, riskiert nicht nur Bußgelder – sondern auch Klagen von Mieterinnen und Mietern mit eingeschränkter Mobilität. Die Aufzugprüfung, eine gesetzlich vorgeschriebene Kontrolle durch zugelassene Prüfstellen, die alle sechs Monate stattfindet. Auch bekannt als Sicherheitsprüfung, ist kein Empfehlungsschreiben – sie ist verpflichtend und dokumentiert, ob der Aufzug sicher fährt. Ein fehlender Prüfbericht macht den Aufzug unzulässig. Und wenn er trotzdem genutzt wird, haftet der Eigentümer persönlich – auch bei Unfällen.
Was viele nicht wissen: Das Aufzugsgesetz verlangt nicht nur technische Sicherheit, sondern auch Zugänglichkeit. Das bedeutet: Türen müssen mindestens 80 Zentimeter breit sein, Bedienelemente müssen in einer Höhe von 90 bis 120 Zentimetern liegen, und akustische Signale müssen bei Ankunft und Öffnen erkennbar sein. Wenn Sie als Mieter merken, dass Ihr Aufzug nicht mehr richtig funktioniert, oder dass die Türen nicht mehr richtig schließen, haben Sie das Recht, den Hausverwalter schriftlich zu verpflichten, eine Prüfung zu veranlassen. Und wenn er es ignoriert? Dann können Sie die zuständige Aufsichtsbehörde einschalten – oft die Gewerbeaufsichtsämter der Bundesländer. Die haben die Befugnis, den Aufzug sofort stillzulegen.
In den Artikeln unten finden Sie konkrete Beispiele, wie sich das Aufzugsgesetz auf Alltagssituationen auswirkt: von der Sanierung eines Altbaukellers über die Rechte von Senioren in Mietshäusern bis hin zu den Kosten, die bei einer Nachrüstung entstehen. Sie erfahren, wie Sie Fehler in der Installation erkennen, warum eine einfache Reparatur oft nicht reicht, und wie Sie als Eigentümer die Fördermittel für barrierefreie Aufzüge nutzen. Es geht nicht um Theorie – es geht um Ihre Sicherheit, Ihre Mobilität und Ihre Rechte.