Grunderwerbsteuer: Was Sie über Steuern beim Grundstückskauf wissen müssen

Die Grunderwerbsteuer, eine einmalige Steuer, die beim Erwerb von Grundstücken oder Immobilien in Deutschland fällig wird. Auch bekannt als Geschenksteuer bei Erbschaften, trifft jeden, der ein Grundstück kauft – egal ob als Ersterwerber, Erbe oder Investor. Sie ist nicht optional, aber sie ist berechenbar. Und das ist der entscheidende Unterschied zwischen einem teuren Fehler und einer klugen Kaufentscheidung.

Die Steuer wird nicht vom Bund, sondern von den Bundesländern festgelegt – und das macht alles komplizierter. In Berlin liegt sie bei 6 %, in Bayern bei 3,5 %, in Nordrhein-Westfalen bei 6,5 %. Wer glaubt, die Steuer sei nur vom Kaufpreis abhängig, liegt falsch. Sie wird auf den Kaufpreis, der Gesamtbetrag, den der Käufer für das Grundstück oder die Immobilie zahlt, einschließlich aller Nebenkosten wie Einrichtungen oder vereinbarte Umbauten berechnet. Und hier passieren die meisten Fehler: Wer den Bodenwert vom Gebäudewert trennt, kann oft deutlich weniger zahlen. Das funktioniert besonders bei ererbten Häusern oder Altbauten, wo die Wertanteile oft ungleich verteilt sind. Eine strategische Aufteilung kann bis zu 2.000 Euro pro Jahr an Einkommensteuer sparen – das ist kein Trick, das ist Steuerrecht.

Doch die Grunderwerbsteuer ist nicht die einzige Kostenstelle beim Grundstückskauf. Sie steht oft in direktem Zusammenhang mit Vermessungskosten, den Gebühren für die Grenzfeststellung und Flurstücksvermessung, die vor dem Kauf oft von der Gemeinde oder einem öffentlich bestellten Vermessungsingenieur verlangt werden. Wer diese nicht im Budget hat, gerät schnell in eine unangenehme Überraschung. Die Kosten dafür schwanken zwischen 600 und über 3.600 Euro – je nach Größe, Lage und Komplexität des Grundstücks. Und wer glaubt, der Verkäufer zahlt das, irrt sich: In den meisten Fällen liegt die Pflicht beim Käufer. Auch die Grundbuchauszug, das offizielle Dokument, das zeigt, wer der rechtliche Eigentümer ist, ob Lasten oder Pfandrechte bestehen ist Pflicht – und kostet meist weniger als 20 Euro, aber ohne ihn läuft der Kauf nicht.

Was viele nicht wissen: Die Grunderwerbsteuer fällt nicht nur beim Kauf an. Auch bei Schenkungen, Tauschgeschäften oder der Umwandlung von Miteigentum in Alleineigentum zahlen Sie sie. Und wenn Sie ein Grundstück von einem nahen Verwandten erben, ist die Steuer oft höher als gedacht – denn Erbschaftssteuer und Grunderwerbsteuer laufen nicht immer zusammen. Hier hilft nur eine genaue Prüfung der Wertanteile, der rechtlichen Form und der steuerlichen Freibeträge.

In den folgenden Artikeln finden Sie praxisnahe Lösungen für genau diese Fragen: Wie Sie die Grunderwerbsteuer minimieren, warum die Kaufpreisaufteilung bei ererbten Immobilien Tausende spart, wie Vermessungskosten richtig kalkuliert werden und welche Dokumente Sie vor dem Kauf unbedingt brauchen. Alles, was Sie brauchen, um nicht über den Tisch gezogen zu werden – und stattdessen mit klarem Kopf zu kaufen.